Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Hans-Joachim Schwer
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zweiradmechaniker-Handwerk
- Zuständigkeit:
- Handwerkskammer Berlin
Im Februar 2001 wurde ich von der Handwerkskammer Berlin zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Zweiradmechaniker-Handwerk bestellt.
Qualifikationen
Es werden nur Fachleute mit überdurchschnittlicher Qualifikationen öffentlich bestellt und vereidigt.
Vorher müssen sie ein aufwändiges Prüfverfahren über sich ergehen lassen und stehen auch danach unter ständiger Kontrolle, der vom Staat beauftragten Kammern (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer etc.).
Wenn dann auch noch das persönliche Profil eine „reine Weste“ aufweist, steht der öffentlichen Bestellung und Vereidigung nicht mehr im Weg. Danach darf der Gutachter das begehrte Qualitätssiegel (Rundstempel) führen.
Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger
- unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
- Schweigepflicht
- Fortbildungen
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gibt Gutachter die nicht ausreichend qualifiziert sind und bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Nicht alle nicht bestellten Sachverständige sind schlecht qualifiziert, es ist für den Betroffenen aber schwer dies festzustellen.
Daher sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung bei den Kammern wie HWK; IHK u.a. vor. Sie dient den Sachverständigen als Nachweis, dass sie auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert sind. Für ihre Leistung als Sachverständige sind sie immer persönlich verantwortlich und haftbar.
Aufgaben und Aufträge
Er kann immer dann helfen, wenn
- eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird
- ein Schaden begutachtet oder eine Sache bewertet werden muss
- der tatsächliche Zustand/Wert eines Gegenstands zu Beweiszwecken festgestellt werden soll
Gründe, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen
Vertrauen und Sicherheit
- Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält die Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
- Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht beantworten!